Wer im Internet etwas online stellt, aber auch über
wen im Internet berichtet wird, der hat nur wenige Möglichkeiten, diese
Informationen jemals wieder aus dem Web zu löschen. Nicht umsonst heißt es „das
Internet vergisst nie“. Wenngleich die Sensibilisierung für Daten, die online
gestellt werden, seit dem PRISM-Skandal wieder etwas höher liegen dürfte, zeigt
ein aktuelles Beispiel, dass man nicht immer beeinflussen kann, mit welchen
Daten man im Internet aufscheint.
Ein spanischer Bürger hat sich zuletzt bei Google
darüber beschwert, dass ein 15 Jahre alter Eintrag über die Versteigerung
seines Hauses noch heute aufscheint, wenn man seinen Namen googelt. Der empörte
Spanier wollte auch gerichtlich dagegen vorgehen. Die Klage wurde jedoch vom
EuGh abgewiesen. Das höchste EU-Gericht war der Meinung, dass Google kein Recht
auf Vergessen gewähren müssten, da die Suchmaschine sonst in öffentliche
Informationen eingreifen würde.
Je nach Fall besteht eine Möglichkeit, mit Fällen wie
diesen umzugehen, darin, die Publikationsstelle direkt zu bitten, den Eintrag
zu löschen. Sollte dies nicht funktionieren, bleibt, falls die Empörung über
die Information wirklich groß sein sollte, noch immer SEO. Durch
Suchmaschinenoptimierung für ein bestimmtes Keyword lassen sich die
ungewünschten Einträge auf die hinteren Seiten bei Google verfrachten, wo
sie wohl kaum jemand aufstöbern würde.
Vorgemacht hat dies beispielsweise bereits die
Schauspielerin Eva Mendes. Ein erotisches Privatfilmchen mit ihr (Sex Tape),
das von ihr im Netz aufgetaucht war, war ihr und ihrem Management
selbstverständlich ein Dorn im Auge. Kurzerhand nahm man die Sache mit Humor
und produzierte ein S.EX Tape, in dem Eva Mendes mit Klebeband (Englisch: Tape)
in Verbindung gebracht wurde. Das Video erreichte viralen Kultstatus und
erschien fortan anstatt des eigentlichen Videos auf den ersten Seiten bei
Google. Auch der verärgerte Spanier hätte wohl gut daran getan, sein Geld in
eine SEO-Kampagne zu stecken, anstatt in ein Gerichtsverfahren.