Die EU-Kommission übt
Kritik am Suchmaschinen-Konzern Google. Nach Ansicht der EU nützt der
Suchmaschinen-Anbieter seine Marktmacht, um die eigenen Angebote in den
Vordergrund zu stellen.
Google-eigene Services wie
etwa Google Maps oder Google Shopping erscheinen somit häufig neben den
Suchergebnissen und bieten dem Nutzer durchaus einen Mehrwert. Die
EU-Kommission kritisiert allerdings, dass dabei kein ausgewogenes Bild geboten
wird und ähnliche Dienste von Mitbewerbern in weitaus weniger oft oder gar
nicht neben den Suchergebnissen aufscheinen.
Durch diese Vorgangsweise
forciert Google die Nutzung der eigenen Dienste. Services von Mitbewerbern
hingegen werden umgangen. Die Bevorzugung der eigenen Services durch Google
soll nun unterbunden werden, hat die EU-Kommission angekündigt. Allerdings
laufen die Untersuchungen dazu derzeit noch.
Auch in den USA musste
Google zuletzt Gegenwind wahrnehmen. Hier untersuchte die Kartellbehörde FTC
die Platzierung der Suchergebnisse, kam aber zum Schluss, dass es sich um keine
Verzerrung des Wettbewerbes handle. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die
EU-Kommission einen schärferen Ton anschlagen wird. Google hat hier mit 90 %
Marktanteil eine deutlich stärkere Position als in Nordamerika.
Sollte Google die Art und
den Umfang der Platzierung von eigenen Links in den Suchergebnissen nicht
ändern, so könnte Google zu Strafzahlungen verpflichtet werden. Diese könnten
sich in der Höhe von 10 % des Umsatzes von Google belaufen und das Unternehmen
damit empfindlich treffen. Google hingegen plädiert darauf, dass keine
Wettbewerbsverzerrung vorläge und dem Nutzer darüber hinaus ein optimaler
Nutzen geboten wird.
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